2017 wird es ernst – handeln Sie heute!
Abbildung: POG-Leitlinien
Die Umsetzung der POG–Leitlinien muss bis zum 3. Januar 2017 erfolgt sein. Nach derzeitigem Kenntnisstand strebt die BaFin keine Fristverlängerung an. Damit Ihr Kreditinstitut für entsprechende Prüfungen gewappnet ist, müssen Sie die Weichen bereits heute stellen.
Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung der Leitlinien. Durch ein zielgerichtetes Vorgehen werden Ihre Produkte und Prozesse aufgenommen, analysiert und kategorisiert. Die anschließende Gegenüberstellung der Produkte und Prozesse zum Zielbild zeigt den benötigten Anpassungsbedarf in Ihrem Institut. Im letzten Schritt legen wir gemeinsam die Anpassungsmaßnahmen fest und setzen sie um.
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