30.10.2025

NIS2 und NIS2UmsuCG: Was erwartet das Gesundheitswesen und wie bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal vor?

Die EU-Richtlinie NIS2 und ihre nationale Umsetzung, das NIS2UmsuCG, markieren einen Wendepunkt für die Cybersicherheit in Deutschland. Besonders das Gesundheitswesen steht vor neuen, vielfältigen Herausforderungen: Sensible Patientendaten, komplexe IT-Landschaften und steigende Cyberkriminalität erfordern ein Umdenken und gezielte Maßnahmen. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen NIS2-konform aufstellen und von den Lösungen der WG-DATA GmbH profitieren.

Was ist NIS2 und welche Anforderungen bringt es mit sich?

Die „Network and Information Security Directive 2“ (NIS2) ist die EU-weite Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit und Cyberresilienz. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, nationale Strategien zu entwickeln und zentrale Behörden für Cybersicherheit einzurichten. Hintergrund der Einführung war, dass die vorherige NIS1-Richtlinie nicht ausreichte und eine einheitliche Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in Europa fehlte. Ziel von NIS2 ist es, eine gemeinsame Sicherheitskultur zu etablieren und das Cybersicherheitsniveau in der EU deutlich zu erhöhen.

Mit NIS2 werden die Anforderungen für Unternehmen und Einrichtungen erheblich ausgeweitet: Statt nur weniger Branchen sind nun insgesamt achtzehn Sektoren betroffen – darunter explizit Krankenhäuser, Krankenkassen und IT-Dienstleister im Gesundheitssektor. Unternehmen müssen verbindliche Mindeststandards umsetzen und sind verpflichtet, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Risikoanalysen zu etablieren.

Warum ist NIS2 von großer Bedeutung für das Gesundheitswesen?

Das Gesundheitswesen ist besonders stark von den Anforderungen der NIS2-Richtlinie betroffen, da es eine Vielzahl sensibler und schützenswerter Daten verarbeitet. Die zunehmende Digitalisierung und die komplexen IT-Landschaften in Krankenhäusern, Krankenkassen und bei IT-Dienstleistern erhöhen die Angriffsfläche für Cyberkriminelle erheblich. Gleichzeitig müssen kritische Geschäftsprozesse rund um die Uhr verfügbar sein, um die Versorgung von Millionen Versicherten und Patienten sicherzustellen. Hinzu kommt eine hohe regulatorische Komplexität: Neben den Vorgaben der NIS2 müssen Einrichtungen auch die Anforderungen der DSGVO, des SGB V und branchenspezifischer Standards erfüllen. All diese Faktoren machen das Gesundheitswesen zu einem bevorzugten Ziel für Cyberangriffe und unterstreichen die Notwendigkeit, die eigene Cyberresilienz gezielt und nachhaltig zu stärken.

Die nationale Umsetzung der NIS2: Was ist NIS2UmsuCG?

Mit dem NIS2UmsuCG werden die europäischen Vorgaben in deutsches Recht überführt. Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, ihre Betroffenheit eigenständig prüfen und umfassende technische sowie organisatorische Maßnahmen umsetzen. Die Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sind klar geregelt: Bereits innerhalb von 24 Stunden muss eine Erstmeldung erfolgen, gefolgt von einer detaillierten Nachmeldung und einer abschließenden Bewertung nach 30 Tagen. Verstöße können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen – bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Besonders relevant: Die Geschäftsleitung haftet persönlich und muss die Wirksamkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen regelmäßig nachweisen.

Die wichtigsten Anforderungen durch NIS2UmsuCG sind:

Unternehmen müssen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, wie Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Risikoanalysen.

Bei Sicherheitsvorfällen gilt ein dreistufiges Meldesystem – Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, Nachmeldung nach 72 Stunden und Abschlussmeldung nach 30 Tagen.

Geschäftsführung und Vorstand werden explizit in die Verantwortung genommen. Die persönliche Haftung und die Pflicht, die Wirksamkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen regelmäßig nachzuweisen, sind zentrale Elemente.

 Bei Verstößen drohen Sanktionen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

 

Schritt für Schritt zur NIS2UmsuCG -Konformität

Unternehmen im Gesundheitswesen sollten zunächst prüfen, ob sie unter die neuen Vorgaben fallen. Danach empfiehlt sich die folgende Schritt-für Schritt-Anleitung zur systematischen Vorbereitung auf das NIS2UmsuCG:

Anhand der Kriterien prüfen, ob Ihre Einrichtung unter den Anwendungsbereich fällt (Sektor, Mitarbeiterzahl, Umsatz).

Verantwortlichkeiten festlegen: IT-Leitung, Datenschutz, Geschäftsführung und ggf. externe Expertise einbinden.

Bestands- und Schwachstellenanalyse der IT-Landschaft durchführen, vorhandene Schutzmaßnahmen prüfen.

Notfallprozesse aufsetzen, Backup-Konzepte aktualisieren, Meldeketten definieren, ISMS nach ISO 27001, BCM nach ISO 22301 und BSI 200-4.

Mitarbeitende und Geschäftsführung zu Cybersicherheit sensibilisieren

NIS2/NIS2UmsuCG und BCM ganzheitlich umsetzen mit der WG-DATA

Die Anforderungen der NIS2-Richtlinie und des NIS2UmsuCG gehen weit über reine IT-Sicherheit hinaus. Besonders im Gesundheitswesen ist es entscheidend, nicht nur technische und organisatorische Maßnahmen zu erfüllen, sondern auch die Widerstandsfähigkeit der gesamten Organisation zu stärken. Genau hier setzt Business Continuity Management (BCM) an. Wir bei der WG-DATA unterstützten Sie dabei, beide Welten optimal zu verbinden.

Denn BCM ist im Kontext von NIS2 kein „Nice-to-have“, sondern eine zentrale Voraussetzung für nachhaltige Cybersicherheit und regulatorische Konformität. Die Richtlinie fordert, dass Unternehmen Notfallprozesse, Backup-Konzepte und Wiederherstellungsstrategien implementieren, um auch bei Störungen oder Angriffen handlungsfähig zu bleiben. BCM liefert dafür die methodische Grundlage: Von der Erstellung einer Prozesslandkarte über die Business Impact Analyse bis zur Entwicklung und Validierung von Notfallkonzepten. So werden Risiken frühzeitig erkannt, kritische Abläufe geschützt und die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs sichergestellt.

Wir bringen jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung und Umsetzung von BCM mit. Wir begleiten Sie von der Gap-Analyse bis zur Integration von BCM nach ISO 22301 und BSI 200-4, führen Audits und Health Checks durch und unterstützen Sie bei Krisenstabsübungen. Unsere Expertinnen und Experten verbinden strategisches und operatives Know-how, kennen die regulatorischen Anforderungen und sorgen für eine revisionssichere Umsetzung – immer mit Blick auf Effizienz, Praxistauglichkeit und Ihre individuellen Ziele. Mit uns als Partner erhalten Sie nicht nur Unterstützung bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von NIS2, sondern auch bei der Entwicklung einer resilienten, zukunftssicheren Organisation. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und sind optimal aufgestellt, um auch im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen NIS2-konform aufzustellen und profitieren Sie von unserer Expertise. Nehmen Sie direkt Kontakt auf!


FAQs

Die NIS2-Richtlinie („Network and Information Security Directive 2“) ist eine EU-weite Regelung zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie verpflichtet Mitgliedstaaten, Mindeststandards für technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Risikoanalysen einzuführen. Im Gesundheitswesen betrifft sie explizit Krankenhäuser, Krankenkassen und Dienstleister, die hochsensible Patientendaten verarbeiten.

Es gilt ein dreistufiges Meldesystem: Erstmeldung binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden, Nachmeldung nach 72 Stunden und eine abschließende Bewertung oder Abschlussmeldung spätestens nach 30 Tagen.

Weil es sensible Patientendaten verarbeitet, eine komplexe IT-Infrastruktur hat und Cyberkriminalität bei medizinischen Einrichtungen stark zunimmt. Gleichzeitig müssen Geschäftsprozesse rund um die Uhr verfügbar sein , was hohe Anforderungen an Resilienz und Sicherheit stellt.

BCM ist zentral für NIS2-Compliance: Es sichert die betrieblichen Abläufe auch nach Cybervorfällen. Es umfasst Risk-Assessments, Notfallprozesse, Backup-Strategien und Wiederherstellungspläne – alles Anforderungen, die NIS2 und das NIS2UmsuCG stellen.

Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem wird die persönliche Haftung der Geschäftsleitung explizit thematisiert.

Besonders betroffen sind Krankenhäuser, Krankenkassen und IT-Dienstleister im Gesundheitswesen – also Einrichtungen, die kritische oder wesentliche Dienste im medizinischen Bereich erbringen.